Bild mit Blume und Hummel

Wahlarzt

Folgende Gründe sprechen für einen Wahlarzt:

Als Wahlärztin bin ich an keine Tarife gebunden und kann meine Honorare frei bestimmen und zwar unabhängig von der Höhe der Kassenleistung. Sie haben Anspruch auf Rückerstattung eines von Ihrer Krankenkasse in der aktuellen Honorarordnung festgesetzten Betrags. Es gilt ausschließlich der Tarifkatalog für Fachärzte für Psychiatrie, der höhere Refundierungen bietet.

Bitte verwechseln Sie das nicht mit dem bekannten Krankenkassen-Zuschuss für Psychotherapie. Bei manchen Zusatzversicherungen bekommen die Patienten den Selbstbehalt rückerstattet.

Die Bezahlung erfolgt bei jedem Termin per Bankomat oder bar. Überweisungen sind nicht möglich.

Ich stelle bei jedem Termin eine ausführliche Honorarnote aus, die Sie sofort einreichen können.