Wahlarzt
Als Wahlärztin stelle ich eine Privathonorarnote aus, die Sie direkt bei mir bezahlen. Sie haben Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Kassentarifs. Keine Rückerstattung erfolgt bei Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Krankenkasse enthalten sind. Bei manchen Zusatzversicherungen bekommen die Patienten den Differenzbetrag rückerstattet.
Folgende Gründe sprechen für einen Wahlarzt:
Ausreichend Zeit für das Patienten - Arzt - Gespräch
Ausreichend Zeit für Untersuchungen und die Befundbesprechungen
Keine überfüllten Wartezimmer
Auf Grund meiner Terminplanung sind Wartezeiten nicht vorgesehen, und ich bitte auch Sie um Pünktlichkeit.
Bei Verhinderung ersuche ich Sie um zeitgerechte Absage, möglichst am Vortag.